BR-Aktuell

BR-Aktuell: Hinweis- und Meldepflichten im Arbeitsleben: Die Rechtslage der Whistleblower in Deutschland – aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung

Es gibt fast keinen Lebensbereich, in dem Missstände und Auswüchse nicht vorkommen. Die Betriebe bleiben hiervon nicht geschont. Sie sind ausschließlich menschlich verursacht. Immer sind davon mittelbar oder unmittelbar Menschen betroffen. Die Gründe dieser unerwünschten Umstände sind beispielweise die Unkenntnis, Ignoranz, Gleichgültigkeit, ungerechtfertigte Bereicherung, Betrugs- bzw. Täuschungsabsichten. Missstände sind also die Folge verfehlter menschlicher Einstellungen. Sie harren beständig, solange keiner sich dagegen zu Wehr setzt und damit einen Prozess des Umdenkens einleitet. Die Kunst besteht dabei zunächst darin, einen Missstand als solchen zu erkennen, dann sich zu überwinden, gegen diesen vorzugehen. Das erfordert in Privat- wie Arbeitsleben einen hohen Grad an Zivilcourage. Vor allem im Arbeitsleben riskieren Beschäftigte in der Regel „Hals- und Kragen“, wenn sie auf einen vom Arbeitgeber verursachen Missstand hinweisen. Sie stehen oft in einem scheinbaren moralischen Dilemma, die da lautet: „Zivilcourage versus arbeitsvertragliche Treuepflicht“. Was ist also Gold, was Blech? Sprechen oder lieber schweigen?

 

Betriebe sind Stätte der geistigen und körperlichen Arbeit. Sie sind Orte, an denen der Mensch seine Arbeitskraft gegen Lohn/Gehalt austauscht. Sie sind die einzigen Plattformen, auf denen der abhängig tätigen Menschen im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist: Ein jeder dieser Menschen verlangt – auch wenn leider sehr oft unausgesprochen - naturgemäß nach klaren und für alle verbindlichen Regeln, nach menschlichen und gesundheitlich unbedenklichen Arbeits-bedingungen, nach gerechter Bezahlung der Arbeitsleistung, nach Anerkennung und nach Betriebsfrieden. Doch für all diese an und für sich „normalen“ und berechtigten Aspekte des Arbeitslebens treten leider nur sehr wenige Beschäftigte ein. Der bekannteste und weitverbreitete Grund hier- für ist die Angst vor Repressalien und anschließender Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ob das Hinweisgeberschutzgesetz dieser Existenzangst der Beschäftigten etwas Wirksames entgegenzusetzen vermag, ist einer der Aspekte dieser Schulung.  

Inhalte dieses Seminars

Betriebs- und Personalräte können diesen Existenzängsten und zum Teil berechtigten Bedenken ihrer Kolleginnen und Kollegen einiges wirksam entgegensetzen, in dem sie gestalterisch in das betriebliche Geschehen eingreifen. Im Zusammenhang der Aufdeckung von Missständen im Betrieb mitzubestimmen, zählt zu solchen Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen. Im Rahmen dieser Mitbestimmung können in Betriebsvereinbarungen konkrete Regelungen über Aufdeckung von Missständen im Betrieb festgelegt werden und dabei insbesondere Schutzmechanismen für die „Hinweisgeber:innen“ geregelt werden.

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro, zzgl. MwSt. pro Person. 

 

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Grundseminare Arbeitsrecht 

 

Grundseminar Arbeitsrecht I

Arbeitsrecht - Grundseminar - I
Anbahnung und Abschluss von Arbeitsverhältnissen

Das deutsche Arbeitsrecht teilt sich in zwei Strängen auf: individuelles- und kollektives Arbeitsrecht. Beim ersten Strang geht es vornehmlich um das Arbeitsvertragsrecht. Der zweite Strang erfasst im Wesentlichen das Tarifertragsrecht und Betriebsverfassungsrecht. In diesem Seminar werden Fragen des Arbeitsvertragsrechts behandelt.

 

Folgende Fragen werden u.a. in diesem Seminar geklärt:

So wird im Seminar unter anderem danach gefragt:

• Wann und wie kommt ein rechtswirksames Arbeitsverhältnis zustande?


• Welche Rechte und Pflichten löst ein rechtwirksames Arbeitsverhältnis bei den Arbeitsvertragsparteien aus?


• Was kann in einem Arbeitsverhältnis geregelt und was nicht geregelt werden?


• Wie viele unterschiedliche Arbeitsverhältnisse sind in Deutschland möglich und worin unterscheiden diese sich?

 

• Muss einem Arbeitsverhältnis immer ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrundeliegen?

Die für diese Fragestellungen einschlägigen Wissenselemente werden einfach, nachvollziehbar und vor allem praxisorientiert anhand von Fallbeispielen aus der Rechtsprechung und aus dem betrieblichen Alltag der Teilnehmenden besprochen und diskutiert. Dieses Seminar soll die Teilnehmenden dazu befähigen sich im betrieblichen Alltag besser zu Recht zu finden und potentiellen hilfesuchenden Kolleginnen und Kollegen bei der Beantwortung ihrer Fragen und bei der Lösung ihrer Probleme unterstützend zur Seite zu stehen.

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. 19 % MwSt. 

 


Grundseminar Arbeitsrecht II


Arbeitsrecht - Grundseminar II
Erfüllung, Störung und Sanktionierung des Arbeitsverhältnisses

Ist ein Arbeitsverhältnis einmal entstanden, so wird es mit den darin verabredeten und von der Rechtsprechung ihm zugewiesenen Rechten und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien durchgeführt. Es geht dabei hauptsächlich um gegenseitige Leistungen: Arbeitnehmer erbringen Arbeitsleistung und Arbeitgeber die verabredete Geldleistung, den Lohn, das Gehalt. Dieser Umstand wird rechtlich als „Vertragserfüllung“ bezeichnet. Dabei können durchaus leichte bis schwere Störungen des Arbeitsverhältnisses auftreten. Diesen Umstand bezeichnet man in der Rechtswissenschaft als „Leistungsstörung“. Der beiderseitige Umgang der Arbeitsvertragsparteien mit der Leistungsstörung ist die Sanktionierung des Arbeitsverhältnisses. Inhaltlich werden in diesem Seminar daher die Vertragserfüllung, die Leistungsstörung sowie die Gestaltungsmöglichkeiten des Leistungsstörungsrechts der Arbeitsvertragsparteien behandelt.

Inhalte dieses Seminars:

Übersicht:

Vertragserfüllung
 Durch den Arbeitnehmer
      • Ordnungsgemäßes Angebot der Arbeitsleistung
      • Erfüllung der Arbeitspflicht
      • Erfüllung Treuepflicht
 Durch den Arbeitgeber
      • Annahme der Arbeitsleistung
      • Erfüllung der Lohnzahlungspflicht
      • Erfüllung der Fürsorgepflicht

Leistungsstörung
 Pflichtverletzungen durch den Arbeitgeber
      • Verletzung der Beschäftigungspflicht
      • Verletzung der Lohnzahlungspflicht
      • Schlichte Leistungsverweigerung
      • Annahmeverzug, § 615 BGB
      • Annahmeunmöglichkeit
      • Nichterfüllung von Nebenpflichten
 Pflichtverletzungen durch den Arbeitnehmer
      • Verletzung der Arbeitspflicht
      • Die schuldhafte Nichtleistung
      • Die Schlechtleistung
      • Verletzung von Nebenpflichten

Sanktionierungsmöglichkeiten im Leistungsstörungsrecht
 Ermahnungsrecht der Arbeitsvertragsparteien
 Abmahnungsrecht der Arbeitsvertragsparteien
 Aufwendungs- oder Schadensersatz
      • des Arbeitnehmers
      • des Arbeitgebers
 Zurückbehaltungsrecht
      • des Arbeitnehmers
      • des Arbeitgebers
 Kündigungsrecht
      • des Arbeitnehmers
      • des Arbeitgebers

Aufhebungsvereinbarung - Auflösungsvereinbarung
Der Anspruch auf Zeugniserstellung
 Zwischenzeugnis
 einfache Zeugnis
 qualifiziertes Zeugnis

Haftungsrechtliche Fragen
 Die Haftung des Arbeitgebers
 Die Haftung des Arbeitnehmers
      • Gegenüber dem Arbeitgeber
      • Gegenüber den Kollegen und Dritten

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. 19 % MwSt.


Grundseminar Arbeitsrecht III

Arbeitsrecht - Grundseminare - III
Überwachung der Durchführung von Schutzgesetzen im Betrieb

Da das geltende Arbeitsrecht - und damit auch das Arbeitsverhältnis - durchgängig von zwei einander gegenüberstehenden Grundpositionen beherrscht wird, mit denen völlig unterschiedliche Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Interessengegensatz) verfolgt werden, wird der Betriebsrat vom Gesetzgeber verpflichtet, die Durchführung der zum Schutze der Arbeitnehmerschaft erlassenen Gesetze zu überwachen, und sich ggf. für deren Einhaltung einzusetzen. Denn ohne diesen Interessengegensatz wären die gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Bereich der Schutzgesetze völlig überflüssig und gegenstandslos
(vgl. BAG, Beschluss vom 21.4.1983 - 6 ABR 70/82 –).

Inhalte dieses Seminars:

Schon in dieser Aufgabenstellung für den Betriebsrat liegt ein tendenzielles gesetzgeberisches Misstrauen gegenüber der strukturell stärkeren Arbeitsvertragspartei verankert. Zu Recht?

Der Gesetzgeber möchte jedenfalls mit dieser Aufgabenstellung mit der Vorschrift des § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gewährleistet wissen, dass die von ihm erlassenen individualrechtlichen Schutzgesetze in den Betrieben und Unternehmen tatsächlich greifen. Die Zahl der zu überwachenden individualrechtlichen Schutzgesetze ist dabei sehr umfangreich. Als Garant hierfür ist auf der betrieblichen Ebene als Kollektivorgan der Betriebsrat vorgesehen.

In diesem Seminar wird den Teilnehmenden zunächst der betriebsverfassungsrechtliche Zugang zu den individualrechtlichen Vorschriften unterschiedlichster Schutzgesetze eröffnet. Anschließend wird ihnen der rechtliche Zusammenhang zwischen kollektivem und individuellem Arbeitsrecht sowie der Umgang damit anhand von höchstrichterlichen Entscheidungen und zahlreichen fiktiven Problemfällen vermittelt.

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. 19 % MwSt.


Grundseminar Arbeitsrecht IV

Arbeitsrecht - Grundseminar - IV
Prekäre Arbeitsverhältnisse und ihre Arbeits- und Sozialrechtlichen Folgen
- Rechtliche Grundlage der Teilzeit, Befristung, Leiharbeit, Aushilfe, Fremdpersonaleinsatz und Personalpolitik und Personalplanung des Arbeitgebers sowie Handlungs-möglichkeiten des Betriebsrats -

Angefangen bei der Einstellung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen Berührungspunkte bzw. Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.

Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt aber bei solchen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht, die bei der Begründung, Durchführung und Beendigung
des Arbeitsverhältnisses eine sehr große Bedeutung haben.

Seit mehr als dreißig Jahren wird der Arbeitskräftebedarf der privaten wie öffentlichen Arbeitgeber verstärkt über die prekären Arbeitsverhältnissen befriedigt. Befristete Arbeitsverhältnisse sowie Abruf-, Teilzeit- und Leiharbeitsverhältnisse und viele andere Typen von Arbeitsvertragsverhältnissen gehören leider gegenwärtig in der Arbeitswelt Deutschlands, ohne einen ernstzunehmenden gesellschaftlichen Widerstand, zur Normalität.

Die Befristung unterliegt ständigen Änderungen und darf nur unter gewissen Voraus-setzungen vorgenommen werden. So wurde durch das sog. Job-Aktiv-Gesetz die Höchstdauer für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung von zwölf Monaten auf 24 Monate verlängert und dann unbegrenzt ermöglicht. Dies gilt seit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahre 2011 für Leiharbeitsverhält-nisse aber nur bedingt. Nun hat die Bundesregierung am 1. Juni 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) verabschiedet. Die Novelle soll ohne Übergangsfristen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Zentrale Neuregelungen sind u.a. die Überlassungshöchstdauer, der sog. "Equal Pay"-Grundsatz sowie die Erweiterung der Fälle für das fingierte Zustande-kommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer.
Die Absicht des Gesetzgebers des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) Teilzeit aus Gründen der Familienfreundlichkeit und wegen der Flexibilitätsbedarfe der Arbeitgeber zu fördern ist von letzteren gründlich ad absurdum geführt worden; es wird nur noch in Teilzeit und befristet eingestellt. Auch hier ist leider kein spürbarer Widerstand zu verzeichnen!

Inhalte dieses Seminars:

Mit solchen prekären Arbeitsverhältnissen werden aber nicht nur bestimmte Schutzgesetze (z.B. Kündigungsschutzgesetz) faktisch außer Kraft gesetzt, sondern auch eine vernünftige Lebens– und Zukunftsplanung schier unmöglich gemacht. Um wenigstens die Familienplanung und Erwerbsarbeit miteinander vereinbaren zu können, hat der Gesetzgeber für die abhängig Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit geschaffen. Er hat ferner durch die Änderung des AÜG die Leiharbeit begrenzt. Darüber hinaus hat er in § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG den Betriebsrat verpflichtet über die Durchführung von Schutzgesetzen im Betrieb zu wachen und für deren Einhaltung sorgen.

Damit der Betriebsrat die individualrechtlich strukturell schwächeren Arbeitnehmer besser beraten und ihnen kollektivrechtlich beiseite stehen kann, werden dafür in dieser Schulung die Voraussetzungen geschaffen.

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. 19 % MwSt. 

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Grundseminare - BetrVG

 

Grundlagenseminar Betriebsverfassungsgesetz

BR-Grund:
Einführung in das Betriebsverfassungsrecht

Dieses Seminar stellt die Grundlage aller Grundlagenseminare sowie Aufbauseminare für Betriebsratsmitglieder dar. Theoretische Kenntnisse über und praxisorientierte Erfahrung mit dem Betriebsverfassungsgesetz bilden eine unerlässliche Grundlage für ein wirksames betriebsrätliches Handeln. Aus diesem Grund und aus Gründen der Nachhaltigkeit des erworbenen Wissens wird mit diesem Seminar überhaupt ein erster Einblick in das Betriebsverfassungsgesetz sowie in die "juristische Denkweise" gewährt. Das Lesen und Verstehen von Gesetzestexten; das Lernen mit Paragraphen, Gesetzen und Kommentaren sowie der Umgang mit Rechtsprechung soll dabei ebenso behandelt werden wie die gesellschaftspolitische und rechtliche Stellung des Betriebsrats und seiner Mitglieder als Organ bzw. Organmitglieder der betrieblichen Interessensvertretung.

Anspruch, Dauer und Kosten


Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. MwSt.


BR Grundlage - I

BR-Grund-I:
Richtig einladen, beschließen, freistellen und Aufgaben wahrnehmen

Dieses Seminar baut auf das Einführungsseminar zum Betriebsverfassungsgesetz auf
und stellt inhaltlich die zweite Stufe von sechs Grundseminaren bzw. Pflichtseminaren dar. Theoretische Kenntnisse über und praxisorientierte Erfahrung mit dem Betriebsverfassungsgesetz bilden eine unerlässliche Grundlage für ein wirksames betriebsrätliches Handeln. Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die Betriebsratsmitglieder neben der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben weitere, nicht unerhebliche gesetzliche Pflichten übernommen. Um diese ihnen obliegende Pflichten verantwortungsvoll wahrzunehmen und die damit verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, sind Kenntnisse insbesondere im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht zwingend notwendig. Daher muss sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat umfassend vorbereiten und ist aus diesem Grund auch verpflichtet, sich die hierfür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82).

Inhalte dieses Seminars:

Der Betriebsrat als Gremium ist ein gesetzliches Organ und seine einzelnen Mitglieder sind Träger gesetzlicher Aufgaben, Befugnisse, Pflichten und Rechte; sie sind nicht nur den Beschäftigten, sondern in einem gewissen Grad auch dem Arbeitgeber verpflichtet.  

Woraus sich diese Aufgaben, Befugnisse, Pflichten und Rechte ergeben und wie weit sie greifen, stellt den Kern dieser Schulung dar.

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. MwSt. 


Grundlagenseminar Betriebsverfassungsgesetz II

BR-Grund-II:
Mitwirkungsrechte bei Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und bei Kündigungen

Betriebsratsmitglieder haben durch die Übernahme des Betriebsratsamtes umfangreiche gesetzliche Aufgaben übernommen. Um diese gesetzlichen Pflichten ordnungsgemäß und verantwortungsvoll wahrzunehmen, sind Kenntnisse insbesondere im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht zwingend notwendig. Daher muss sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat umfassend vorbereiten und ist aus diesem Grund auch verpflichtet, sich die hierfür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82).

Das Seminar BR-Grund-II knüpft inhaltlich an die vorangegangenen Grundseminare (Einführungsseminar und BR-Grund-I) an beabsichtigt zum einen die dort erworbenen Kenntnisse praxisrelevant zu vertiefen und zum anderen in neue Kenntnisfelder einzuleiten.

Inhalte dieses Seminars:

Das Lernen mit Paragraphen, Gesetzen und Kommentaren sowie der Umgang mit Rechtsprechung soll auch in diesem Seminar geübt und vertieft werden. Schwerpunkte und damit Mittelpunkt dieses Seminars sind jedoch folgende wichtige Bereiche des Betriebsverfassungsgesetzes:

  • Unterscheidung zwischen Mitwirkung und Mitbestimmung
  • Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen,
  • Umgang mit den Begriffen: „Einstellung“, „Versetzung“,           Eingruppierung“, und „Umgruppierung
  • Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
  • Gründe der Zustimmungsverweigerung
  • Form und Fristen Zustimmungsverweigerung
  • Vorläufige Durchführung von personellen Einzelmaßnahmen
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei vorläufig durchführten personellen Einzelmaßnahmen
  • Mitwirkung des Betriebsrats bei Kündigungen
  • Widerspruchsrecht des Betriebsrats
  • Das Recht Bedenken zu äußern
  • Kündigung von Betriebsratsmitglieder
  • Das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. MwSt.


Grundlagenseminar Betriebsverfassungsgesetz III

BR-Grund-III:
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten
– Nicht abwarten, sondern initiativ werden -

In diesem Grundseminar werden die für z.B. Fragen der Arbeitszeit, des Urlaubs, der Arbeits- und Verhaltenskontrollen sowie Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes notwendigen theoretische Kenntnisse praxisrelevant vermittelt. Es ist beabsichtigt diese Bereiche unter zentralen Aspekten der Mitbestimmung so herauszuarbeiten, dass die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden in betrieblicher Praxis selbständig ohne größere Hilfestellung Problemanalyse und Problembewältigung zu betreiben. Die Fähigkeit mit Paragraphen, Gesetzen und Kommentaren sowie mit Rechtsprechung umzugehen wird auch in diesem Seminar behandelt.

 

Inhalte dieses Seminars:


• Begriff der „sozialen Angelegenheiten“
• Begriff der Mitbestimmung,
• rechtliche Qualität der Mitbestimmung
• initiativ agierende Mitbestimmung
• reagierende Mitbestimmung
• Regelungsgegenstände des § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 13 BetrVG
• Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
• Durchsetzungs- und Erzwingungsmittel des Betriebsrats

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. MwSt.


Grundlagenseminar Betriebsverfassungsgesetz IV

BR-Grund-IV:
Betriebsändernde Prozesse im betrieblichen Alltag, ihre Überwachung sowie Regelung duch den Betriebsrat

Das Seminar BR-Grund-IV behandelt als vorletztes Grundseminar im Rahmen der Betriebsverfassung das Problem der Betriebsändernde Prozesse. Inhaltlich werden hier also diese Prozesse und durch sie tangierten Interessen der Beschäftigten erörtert und einer Lösung zugeführt. Im Vordergrund werden vor allem der Begriff der Betriebsänderung sowie die damit einhergehenden betrieblichen Regelungen stehen. Schwerpunkte dieses Seminars sind daher folgende wichtige Aspekte der Betriebsänderung:

Inhalte dieses Seminars:

  • Erscheinungsformen der Betriebsändernde Prozesse
  • Inhaltliche Regelung der Betriebsändernden Prozesse
  • Personelle Auswirkungen
  • Rechtliche uns sonstige Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrat
  • Rechtliche Durchsetzungs- und Erzwingungsmittel
  • Sozialrechtliche Folgen von Betriebsändernden Prozessen

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. MwSt. 


Grundlagenseminar Betriebsverfassungsgesetz V

BR-Grund-V:
Planung und Organisation der Betriebsratsarbeit

Die Betriebsratsarbeit ist - will sie richtig gemacht werden - sehr komplex und zeitaufwendig. Zudem müssen Betriebsratsmitglieder ihre berufliche Tätigkeit und die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben unter einen Hut bringen. Das setzt ein hohes Maß an Planung und Organisation voraus. Effektive Betriebsratsarbeit erfordert also eine gut durchdachte Organisation der geschäftsführenden Aufgaben im Besonderen und der laufenden Aufgaben im Allgemeinen voraus. Dabei sollte vermieden werden, dass einige wenige Betriebsratsmitglieder oder der Betriebsratsvorsitzende alles machen. Es ist daher sinnvoll die Betriebsratsarbeit so zu planen, so dass jedes Mitglied mitwirken kann. Um ihnen allen die Möglichkeit zu geben, aktiv mitzuwirken, sollten im Rahmen einer Organisationsplanung von vornherein aktuelle und künftige Vorhaben sowie grundlegende Fragen der Betriebsratsarbeit erörtert und Zuständigkeiten festgelegt werden.


Nicht zu vernachlässigen ist dabei die Geschäftsordnung. Der Gesetzgeber hat dem Bet-riebsrat die Möglichkeit eingeräumt, sich eine Betriebsratsinterne Ordnung zu geben, in der er Fragen der Zusammenarbeit im Gremium und mit dem Arbeitgeber verbindlich fest-gelegt werden. In der Geschäftsordnung werden z.B. auch die gesetzlichen Vor-schriften für die Geschäftsführung des Betriebsrats nach §§ 26 bis § 46 BetrVG unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsratsinternen und betrieblichen Umständen und der konkreten Erfordernissen des Betriebsrats in konkrete Handlungsanleitungen umgesetzt. Die Geschäftsordnung gewährt dem Betriebsrat und seinen Mitgliedern Handlungssicherheit. Sie und hilft, insbesondere Verfahrensfehler bei der Einladung und Beschlussfassung zu vermeiden und Rechtsverstöße seitens des Betriebsrats zu verhindern.

Schwerpunkte des Seminars

• Wie organisieren die Betriebsratsräume ( Aktenpflege, Termin- und Fristwahrung, Öffnungszeiten usw. )?
• Wie organisiere ich die laufenden Geschäfte des Betriebsrats ( Delegationsprobleme ) ?
• Wie organisiere ich die geschäftsführenden Aufgaben des Betriebsrats ?
• Konkretisierung der Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden
• Welche Rolle soll der stellvertretende Vorsitzender und die Freigestellten Betriebsrats mitglieder spielen ?
• Wie beschaffe ich erforderliche und vor allem richtige Literatur für den Betriebsrat ?
• Das Verfahren für die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratssitzungen
• Die Führung und den Inhalt der Sitzungsniederschriften
• Das Verfahren zur laufenden Information der Belegschaft über die Arbeit des Betriebsrats, Öffentlichkeitsarbeit
• Bestimmungen über Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Betriebsversammlungen
• Vorschriften über Wahl und Abwahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters, der Ausschussmitglieder, der Gesamtbetriebsrats
  mitglieder und ggf. der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
• Bilden und Organisieren von Arbeitsausschüssen und so wie die Übertragung von Aufgaben ggf. zur selbständigen Wahrnehmung von
  Aufgaben.
• Erarbeiten bzw. Erstellen eines beschlussfähigen Entwurfs einer Geschäftsordnung

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. MwSt.


Grundlagenseminar Betriebsverfassungsgesetz VI

BR-Grund-VI:
Auffrischung und Aktualisierung vormals erworbener Kenntnisse für langjährige Betriebsratsmitglieder aus dem Betriebsverfassungsrecht
- Zusammengefasste Wiederholung zum Teil veralteter und/oder verstaubter Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht -

Die aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird im Seminar ebenso erläutert wie praxisorientierte Handlungsmöglichkeiten in konkreten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsfällen. Hierbei gehen wir teilnehmerorientiert auf die konkreten Wünsche der Teilnehmenden zu den von ihnen vorgeschlagenen Themenschwerpunkten ein.

Im Übrigen haben nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung langjährige Betriebsrats-mitglieder Anspruch auf Wiederholungsseminare zur Auffrischung Aktualisierung und Vertiefung ihrer bisherigen Kenntnisse.

Gute Gründe für dieses Seminar:

Die Art und Weise der Arbeitsteilung im Betriebsrat, die Häufigkeit des Auftretens von mitwirkungspflichtigen betrieblichen Abläufen bzw. Prozessen aber auch Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung entscheiden darüber, welche von Betriebsratsmitgliedern erworbenen Kenntnisse ihre Aktualität verlieren, verkümmern oder blühen. Das Wissen um die Rechte und Pflichten müssen bei Betriebsratsmitgliedern jedenfalls stets abrufbar und aktuell sein. Denn auch Betriebsräte können nicht unabhängig von den für sie maßgeblichen rechtlichen Zusammenhängen handeln. So führt die Unkenntnis der durch das Betriebsverfassungsgesetz für den Betriebsrat als Organ der Betriebsverfassung bestimmten Handlungsmöglichkeiten, Pflichten und Befugnisse u. U. zu vom Gesetz nicht gewollten, vermeidbaren Konfrontationen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Deshalb muss das Wissen um die Rechte und Pflichten im Betriebsrat gelegentlich aufgefrischt und aktualisiert werden. Für alle Betriebsratsmitglieder, deren Teilnahme an den Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, verstaubtes und veraltetes Wissen aufzufrischen und zu aktualisieren. Der Betriebsrat als Gremium muss sich schließlich auch über die Entwicklung der Rechtsprechung in den für seine Arbeit relevanten Bereichen auf dem Laufenden halten, um seine Aufgaben verantwortlich wahrnehmen zu können. Grundkenntnisse, die in möglicherweise viele Jahre zurückliegenden Schulungen erworben wurden, genügen dafür allein nicht immer.

Schwerpunkte des Seminars

• Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
• Persönlichkeitsrechte, Gesundheitsschutz und Entgeltgleichheit der Beschäftigten
• Das Wesen der Betriebsvereinbarung
• Personelle Angelegenheiten (Personalplanung, Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Kündigung)
• Wirtschaftliche Angelegenheiten, betriebliche Veränderungen (Beschäftigungs- und Qualifikationssicherung,)
• Allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats
• Förderungs-, Schutz- und Überwachungspflichten des Betriebsrats gegenüber den Belegschaftsmitgliedern
• Rechtliche Durchsetzungsinstrumente von Betriebsratsrechten
• Aktuelles aus der neueren Rechtsprechung zu den vorgenannten Seminarthemen

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. MwSt.

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Grundlagenvertiefung Betriebsverfassungsgesetz

 

Grundlagenvertiefung I

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei betriebsändernden Prozesse im betrieblichen Alltag sowie bei ihren Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnisse

Dieses Seminar behandelt mögliche technische, organisatorische und personelle Veränderungsprozesse im Betrieb und Unternehmen sowie die betriebsrätliche Überwachungspflichten und Handlungsmöglichkeiten auch hinsichtlich der Einschätzung von Chancen und Risiken der betriebsändernden Maßnahmen für die Beschäftigten und dem Betrieb. Inhaltlich werden hier also mögliche Veränderungsprozesse und die durch sie tangierten Interessen der Beschäftigten erörtert und einer rechtlichen Lösung zugeführt.

Schwerpunkte dieses Seminars sind daher folgende wichtige Aspekte der Betriebsänderung:

Schwerpunkte des Seminars

1. Erscheinungsformen der betriebsändernden Prozesse.
2. Inhaltliche Regelung der betriebsändernden Prozesse.
3. Auswirkungen auf die allgemeinen Arbeitsbedingungen.
4. Auswirkungen auf die personelle Besetzung der Belegschaft.
5. Auswirkungen auf die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Beschäftigten
6. Schicksal von Arbeitsverhältnissen.
7. Gesetzliche Regelungsbefugnisse des Betriebsrats.
8. Sonstige Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats hinsichtlich Prävention und Ab-wehr von Gefahren und Nachteile für die Beschäftigten.
9. Rechtliche Durchsetzungs- und Erzwingungsmittel einer Regelung zu Gunsten von Beschäftigten.
10. Arbeits- und Sozialrechtliche Folgen von Betriebsändernden Prozessen für die Beschäftigten.

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. MwSt.


Grundlagenvertiefung II

Einführung in die Grundlagen des Mitwirkungsrechts des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes

In diesem Seminar werden folgende Bereiche des Betriebsverfassungsgesetzes behandelt:

Schwerpunkte des Seminars

 Unterscheidung zwischen Mitwirkung und Mitbestimmung
 Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen
 Definition der personellen Einzelmaßnahmen
 Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
 Gründe der Zustimmungsverweigerung
 Form und Fristen und Grenzen Zustimmungsverweigerung
 Vorläufige Durchführung von personellen Einzelmaßnahmen
 Voraussetzungen der Vorläufige Durchführung

 Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei vorläufig durchführten personellen Einzelmaßnahmen
 Das Zwangsgeldverfahren des Betriebsrats
 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
 Voraussetzungen einer Betriebsvereinbarung über Auswahlrichtlinien
 Erzwingungsmittel der Betriebsvereinbarung über Auswahlrichtlinien

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. MwSt.


Grundlagenvertiefung III

Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten, Initiativrecht sowie bedingte Mitbestimmung und Instrument der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist als „echte“ Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 BetrVG geregelt. Sie ist die alltäglichste und wichtigste Mitbestimmungsebene des Betriebsrats. Daher müssen die Kenntnisse eines jeden einzelnen Betriebsratsmitglieds in diesem Wissensbereich sehr umfangreich sein und der souveräne Umgang damit muss eine Selbst-verständlichkeit sein. Ein souveräner Umgang auf dieser Ebene führt stets zu positiven Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmer.

Schwerpunkte des Seminars

Allerdings reicht es in manchen Fällen nicht aus, dass der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung verlangt weil er meint, ein Mitbestimmungsrecht zu haben. Vielmehr muss er diese oft zunächst begründen, um sie dann durchzusetzen, gegebenenfalls gegen den Willen des Arbeitgebers gerichtlich erzwingen zu können.

Die Unterlassungsklage, die Einigungsstelle und die einstweilige Verfügung sind nur drei der rechtlichen Instrumente, mit denen der Betriebsrat seinen formulierten und berechtigten Willen erzwingen kann.

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. MwSt. 


Grundlagenvertiefung IV

Die wirtschaftliche Mitwirkung und betriebswirtschaftliche Kompetenz des Betriebsrats - Indikatoren einer effektiven Interessenvertretung sowie einer funktionierenden vertrauensvollen Zusammenarbeit

Der Betriebsrat muss insbesondere die Auswirkungen der arbeitgeberseitigen Maßnahmen und der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens auf die einzelnen Arbeitnehmer
und auf den Grad der Beschäftigung überwachen. Erst ein solches Verständnis und eine solche Herangehensweise von der Betriebsratsarbeit versetzen Betriebsratsmitglieder in die Lage, mit den arbeitgeberseitigen Maßnahmen einhergehenden oder folgenden Probleme im Unternehmen rechtzeitig zu erkennen und Zusammenhänge mit anderen betrieblichen Faktoren und Arbeitgeberentscheidungen herzustellen.

Damit der Betriebsrat seine Aufgaben ordnungsgemäß und wirkungsvoll wahrnehmen kann, ist es notwendig, dass seine Mitglieder auch über Grundkenntnisse der für die wirtschaftliche Mitbestimmung einschlägigen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes haben. Nicht außer Acht zu lassen sind dabei auch einige Grundkenntnisse über die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse. Hierzu gehört u.a. die allgemeine Wortschöpfungskette, die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung.

Schwerpunkte des Seminars

Mit der Teilnahme an dieser Schulung können Sie sich zunächst ein Grundwissen über die wirtschaftliche Mitbestimmung des Betriebsrats sowie die Funktion des Wirtschafsausschusses verschaffen. Außerdem erhalten Sie in dieser Schulung einen Überblick über Grundkenntnisse der allgemeinen Wortschöpfungskette, die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung.

Anspruch, Dauer und Kosten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungsgebühr: 1.280,- Euro pro Person zzgl. MwSt.

 

 

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